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Allgemeine Lieferbedingungen

Trutmann-Hydraulik GmbH

Oberglatterstrasse 8

8153 Rümlang

Telefon. +41 (0) 44 923 48 18

E-Mail: info@trutmann-hydraulik.ch

Allgemeines

Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen.

Spätestens mit der Bestellung gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen bedürfen, um gültig zu sein, der schriftlichen Bestätigung von uns.

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Technische Unterlagen, Know-how, Geheimhaltung

Alle technischen Unterlagen, wie Schema, Dispositionsplan, Zeich nungen und dergleichen bleiben geistiges Eigentum von Trutmann-Hydraulik GmbH und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch zur Fertigung des Projektes oder deren Bestandteile an Dritte weitergegeben werden. Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten.

Prospekte und Kataloge sind nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Verbindlich sind nur die Angaben auf dem Massblatt des Angebotes.

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Lieferungsumfang

Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

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Preise

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto ab Werk Rümlang, ohne Verpackung und Montage am Aufstellungsort.

Werden spezielle Zertifikate, Ursprungszeugnisse usw. verlangt, is t eine ent - sprechende Verrechnung vorbehalten.

Sollten sich bei Handelswaren Änderungen ergeben durch Preisauf schläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Wäh rungsschwan- kungen, so können wir eine entsprechende Preisanpassung vornehmen.

Porto, Fracht und Verpackung werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Für gedruckte Preislisten und Kataloge behalten wir das Recht von Änderungen vor.

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Zahlungsbedingungen

Die Zahlung bis zu einem Vertragswert von Fr. 20'000.- hat innert 30 Tage ab Fakturadatum rein netto ohne Skonto oder sonstigen Abzü gen zu erfol gen. Grössere Beträge werden wie folgt fällig:

1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung 1/3 bei Versandbereitschaft

1/3 30 Tage netto ab Fakturadatum

Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Verzögert sich die Ausli eferung der versandbereiten Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertre ten haben, kann trotzdem fakturiert werden.

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Eigentumsvorbehalt

Trutmann Hydraulik behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur gänzlicher Bezahlung vor.

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Engineering, Montage, Inbetriebsetzung, Wartung

Es kommen die im Zeitpunkt der Entstehung des Aufwandes gültigen Ansätze zur Verrechnung.

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Versand

Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers spediert.

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Lieferung auf Abruf

Wurde Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 3 Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser F rist sind wir berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere n Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandsschäden Rechnung zu stellen.

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Garantiebestimmungen und Fristen

Die Garantiefrist beträgt für Warenlieferungen bei einschichtigem Normal- betrieb 12 Monate (bei mehrschichtigen Betrieb entsprechend reduziert) ab Lieferdatum. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Versandbereitschaft in unserem Werk. Bei vorher vereinbarter Inbetrieb nahme durch uns beginnt die Garantiefrist mit dem Tag der Inbetriebsetzung.

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Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.

Von der Garantie sind Teile ausgeschlossen, die einer natürlichen Abnützung unterliegen. Das gleiche gilt für Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemässer Montage (soweit nicht von uns ausgeführt) und höherer Gewalt. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen vornimmt.

Garantie- und Funktionserfüllungsansprüche hat der Besteller innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend zu machen.

Durch die Garantie können wir ebenfalls nicht für allfällige Betriebsausfälle, die durch eventuelle Stillstand unserer Zylinder oder Aggregate entstehen, haftbar gemacht werden.

Bei Lieferung von Fremdfabrikate gelten hinsichtlich der Garantie die Verbindlichkeiten, die uns unser Unterlieferant gegenüber eingehen.

Voraussetzungen zu Garantieleistungen ist die Erfüllung der dem Besteller obliegende Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

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Leistung und Umfang

Wir erfüllen unsere Verpflichtungen bei Mängeln der gelieferten Wa ren nach unserer Wahl wie folgt:

  1. durch Nachbesserung der mangelhaften Ware

  2. durch Ersatz der mangelhaften Ware in der ursprünglich vereinbarten Form und Ausführung

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Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte und indirekte Schäden sowie für Unkosten und Montagekosten, wird wegbedungen.

Wir verpflichten uns, alle Teile, die während genannter Frist nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als mög lich nach unserer Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Die Kosten für Hin - und Rücktransport gehen zu unseren Lasten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden.

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Das Urheberrecht an allen Unterlagen, wie Plänen, Skizzen, Berechnungen

u.s.w. verbleiben uns. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass diese nicht an Dritte gelangen.

Als zugesicherte Eigenschaft gelten nur solche, die in einem bereinigten und gegenseitigen schriftlich bestätigten Pflichtenheft aufgeführt sind. Werden die vereinbarten Funktionen nicht erreicht, verpflichten wir uns zur Behebung der Störursachen. Verschiebungskosten sind vom Besteller zu tragen, sofern sich das Objekt ausserhalb der Schweiz befindet. Ist die Fehlerquelle auf den Besteller zurückzuführen, hat dieser die Kosten für die Verschiebung und Fehlersuche zu tragen. Im Verrechnungsfall gelangen Verschiebung und Arbeitszeit die Ansätze der GOP zur Anwendung.

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Lieferfristen

Der vereinbarte Liefertermin beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung.

Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben:

 

  • wenn ohne unser Verschulden Ereignisse eintreten, die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen.

  • wenn die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden.

  • wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden

Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertag.

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Rückgaberecht und Gesetzliche Mängelhaftung 

Trutmann Hydraulik GmbH bietet grundsätzlich kein Rückgaberecht auf korrekt gelieferte Produkte.

Es gilt die gesetzliche Mängelgewährleistung. Trutmann Hydraulik GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei geltend gemachten und festgestellten Mängeln der Kaufsache dem Käufer mängelfreien Ersatz zu liefern.

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Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Gerichtstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Rümlang.

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